Veronika-Maria Kappler
Dipl.-Ing.(FH) Michael Kappler

Kirchstraße 12
79341 Kenzingen-Bombach
Tel: +49(0)7644 9269247
Fax: +49(0)7644 9269248

Geschäftszeiten:
Mo.-Fr.: 8:00-19:00 Uhr

www.raumundfachwerk.de

Firma - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Juni 2008)

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1. Geltungsbereich

1.1 Wir schließen Verträge grundsätzlich nur aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen in laufender und künftiger Geschäftsbeziehung. Mit dem Abschluss des Vertrages bzw. der Annahme unserer Leistung erkennt der Kunde unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben.

2.2 Der Kunde ist an seinen Auftrag - in der Regel 6 Wochen – gebunden. Auch ohne Zustimmung des Kunden sind wir berechtigt, in Art, Ausführung unserer Leistung zumutbare Veränderungen vorzunehmen.

2.3 Zeichnungen und Unterlagen sowie Vorschläge von uns für die vorteilhafte Gestaltung und Herstellung der Ware sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind diese unverzüglich an uns zurückzusenden.

3. Liefertermine und Lieferfristen

3.1 Bei beworbenen Artikeln steht die Lieferung unter dem Vorbehalt der lagerhaltungsbedingten Verfügbarkeit. In der Regel beträgt die Lieferzeit unserer Artikel 1-4 Wochen.

3.2 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nichts ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Bei Verzögerung, Erschwerung oder Unmöglichkeit unserer Leistung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung im Bereich unserer Vorlieferanten, der Transportunternehmer, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

3.3 Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4. Preise

4.1 Unsere Preise von beworbenen Artikeln verstehen sich ab Firmensitz, inklusive der jeweiligen, gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Die Mehrwertsteuer wird in den Rechnungen ausgewiesen.

4.2 Die Versandkosten beziehen sich auf einen Versand innerhalb Deutschlands.

4.3 Alle übrigen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen, gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtkosten.

5. Gefahrübergang, Versand und Verpackung

5.1 Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle (Firmensitz) der Erfüllungsort.

5.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über. Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr und Wunsch des Kunden.

5.3 Ist zwischen uns und dem Kunden nichts vereinbart, so sind Versandweg und -mittel unserer Wahl überlassen. Ware bis zu einem Wert von 500€ (brutto) wird grundsätzlich versichert versendet. Höhere Warenwerte können auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert werden.

6. Mängelrügen

6.1 Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel, der sichtbaren Beschaffenheit der Ware, deren mangelhafter Verpackung, Fehl- und Falschlieferungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eingang bzw. Bereitstellung des Liefergegenstandes schriftlich geltend zu machen, wobei eine rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige ausreichend ist. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus.

6.2 Bei Anlieferung erkennbare Mängel sind vom Kunden gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und die Aufnahme der Mängel durch diesen ist zu veranlassen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Ist ein Mangel von uns zu vertreten, so wird dieser nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, wobei uns vor Geltendmachung weiterer Rechte durch den Kunden zwei Nacherfüllungsversuche zuzugestehen sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist unzumutbar oder wird verweigert oder im Falle der Nichteinhaltung einer Lieferfrist, bei welcher der Kunde den Fortbestand des Leistungsinteresses mit der Einhaltung der Frist verbunden hat, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des § 437 BGB geltend machen.

7.2 Für nachweisbare Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsmängel leisten wir – ausgenommen im Falle des Bestehens eines Rückgriffsanspruchs § 478 BGB – über einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr vom Zeitraum des gesetzlichen Verjährungsbeginns an gerechnet.

7.3 Unsere Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen, sofern ein Mangel oder damit zusammenhängender Schaden nicht nachweisbar auf Fehler in Material, Fertigung oder Konstruktion oder Montageanleitung zurückzuführen ist. Insbesondere ist die Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, für Folgen fehlerhafter Benutzung oder Abnutzung der Ware, unsachgemäße Verwendung, übermäßigen Einsatz oder ungeeignete Betriebsmittel und Folgen äußerer Einflüsse, welche nicht den vorgesehenen durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen.

7.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir bei der Lieferung in Verzug geraten und die auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der uns zu vertretenen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.5 Beruht der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, jedoch maximal 10% des vereinbarten Kaufpreises begrenzt ist.

7.6 Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelhaften Sache nachkommen, hat der Kunde kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt.

8. Zahlung

8.1 Bestellte Ware ist wahlweise per Vorkasse auf unser Konto bzw. per Nachnahme (Zahlung bei Zustellung) ohne Abzug zu bezahlen.Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeinganges bei uns bzw. der Gutschrift auf unserem Konto.

8.2 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung bezahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins des bürgerlichen Gesetzbuchs zu verlangen.

8.4 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unvollständig nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Rechtsschuld fällig zu stellen. Wir sind im angesprochenen Fall außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum (nachstehend insgesamt „Vorbehaltsware“). Die Vorbehaltsware ist auf unser Verlangen auf eigene Kosten des Kunden zu versichern.

9.2 Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, soweit er nicht im Verzug ist. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware wie insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung sind ausgeschlossen.

9.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich und vollständig zu benachrichtigen.

Mit Tilgung aller Forderungen von uns aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über. Er hat auf eigene Kosten die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit unsere Eigentumsrechte gewahrt bleiben.

9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware in Besitz zu nehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertage. Die Kosten der Verwirklichung unserer Rechte gehen zu Lasten des Kunden

10. Sonstiges

10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Zukünftige Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

10.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen und ideellen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

10.4 Alle Kundendaten werden auf einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage für interne Zwecke gespeichert.